Alle Leistungen werden grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
In Ausnahmefällen vereinbare ich mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ebenso wie die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht erlaubt ist.
Auf Wunsch erstelle ich selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühe ich mich für Sie um die Deckungszusage und rechne dann bei Ihrer Versicherung ab.
Sofern persönliche Voraussetzungen vorliegen, beantrage ich für Sie gegen Erstattung der einmaligen Pauschale von 15 Euro eine Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe.